Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Klassenbildung - Zusammenlegung von Klassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 355
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287
Zwar besteht auch bei Ermessensentscheidungen der vorliegenden Art grundsätzlich ein Anspruch der betroffenen Bürger auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, der angefochtene Akt ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 84, 34/49). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287
Ein dahingehender Anspruch ist nicht im Sinne von § 123 Abs. 1 und 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO glaubhaft gemacht; dem Antrag kann daher auch unter Beachtung des Erfordernisses eines effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46.166/179; 79, 69) und der hier gebotenen Berücksichtigung der Interessen der Antragsteller und ihrer Abwägung mit dem öffentlichen Interesse (vgl. BayVGH BayVBl. 1989, 114 und 1992, 659) nicht stattgegeben werden. - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287
Die Folge, daß die Entscheidung damit nicht nach § 80 Abs. 5, sondern nach § 123 VwGO zu treffen ist, verkürzt den effektiven Rechtsschutz der betroffenen Schüler oder Eltern nicht in verfassungswidriger Weise (vgl. BVerfGE 51, 268).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.11.1980 - 13 B 28/80
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287
Die Aufteilung der Schüler auf Parallelklassen ist eine schulorganisatorische Maßnahme ohne unmittelbare rechtliche Außenwirkung auf das Rechtsverhältnis der Schüler oder ihrer Eltern, sie läßt anders als etwa die Auflösung einer Schule (vgl. hierzu BVerwG NJW 1978, 2211) die Zugehörigkeit zur Schule und ihre Einstufung in den betreffenden Jahrgang unverändert (vgl. BayVGH BayVBl. 1980, 244/245; OVG Lüneburg DVBl. 1981, 54; VGH Bad.-Württ. DVBl. 1975, 438). - VGH Baden-Württemberg, 19.11.1974 - IX 146/74
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287
Die Aufteilung der Schüler auf Parallelklassen ist eine schulorganisatorische Maßnahme ohne unmittelbare rechtliche Außenwirkung auf das Rechtsverhältnis der Schüler oder ihrer Eltern, sie läßt anders als etwa die Auflösung einer Schule (vgl. hierzu BVerwG NJW 1978, 2211) die Zugehörigkeit zur Schule und ihre Einstufung in den betreffenden Jahrgang unverändert (vgl. BayVGH BayVBl. 1980, 244/245; OVG Lüneburg DVBl. 1981, 54; VGH Bad.-Württ. DVBl. 1975, 438). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1990 - 19 A 1882/88
Neubildung von Klassen ; Gesamtschule
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.1992 - 7 CE 92.3287
Auch aus Art. 128 Abs. 1 BV folgt kein Anspruch, daß in Schulklassen nur eine bestimmte Höchstzahl von Schülern zusammengefaßt werden darf oder daß Klassen nicht verändert, zusammengelegt oder getrennt werden, solange dadurch der Bildungsanspruch der Schüler nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (…BayVGH a.a.O.; ebenso OVG Münster, NWVBl. 1991, 86).
- VG München, 31.07.2023 - M 3 E 23.3387
Einstweiliger Rechtsschutz, Schulorganisatorische Maßnahme, Gymnasium, Wahl der …
Die spezifisch pädagogischen und schulorganisatorischen Erwägungen bei der Festlegung der Sprachenfolge und Möglichkeit der Sprachenwahl müssen daher der Letztentscheidungskompetenz der Schulverwaltung überlassen bleiben; es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, insoweit über die Rechtskontrolle hinaus eigene Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen und in allen Einzelheiten der Schulorganisation und Personalbewirtschaftung sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Schulverwaltung zu setzen (BayVGH, B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287 - juris Rn. 12).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BVerwG, B.v. 23.10.1978 - 7 CB 75/78 - DVBl 1979, 302; BayVGH, B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287 - BayVBl 1993, 185) ist mit der Verletzung von im Bereich der Schulorganisation grundsätzlich objektivem Recht eine Verletzung von subjektiven Rechten der Schüler oder ihrer Eltern nur dann verbunden, wenn sie dadurch unzumutbar beeinträchtigt werden.
Das gilt hier auch unter dem Gesichtspunkt, dass den Schülern und Eltern, wie dargelegt, in diesem Bereich grundsätzlich keine gerichtlich durchsetzbaren Rechtsansprüche zur Seite stehen (vgl. insgesamt BayVGH, B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287 - juris Rn. 13).
- VG Hamburg, 30.07.2013 - 15 E 2482/13
Einstweilige Anordnung gegen die Zusammenlegung von 9. Schulklassen eines …
Die in einem solchen Fall sich ergebende wesentliche Veränderung des Schulverhältnisses und die daraus folgende rechtliche Außenwirkung ist dagegen nicht anzunehmen, wenn es - wie hier - lediglich um die Zusammenlegung von Schulklassen bzw. die Neuaufteilung der Schüler auf eine reduzierte Anzahl von Parallelklassen geht (OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, NVwZ-RR 2005, 40 f.;… juris Rn. 3 ff.; vgl. entsprechend BayVGH, Beschluss vom 7.12.1992, 7 CE 92.3287, NVwZ-RR 1993, 355 ff., juris Rn. 9).Dieser Gestaltungsspielraum ist gerichtlich nur eingeschränkt auf die Einhaltung übergeordneter verfassungsrechtlicher Normen überprüfbar (vgl. BVerfG…, Urteil vom 9.2.1982, 1 BvR 845/79, BVerfGE 59, 360 ff., juris Rn. 66) und damit durch einen weiten Ermessensspielraum gekennzeichnet (vgl. entsprechend BayVGH, Beschluss vom 7.12.1992, 7 CE 92.3287, NVwZ-RR 1993, 355 ff., juris Rn. 13).
- VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 473/16
Zusammenlegung von Parallelklassen
Denn eine solche Entscheidung ist nicht auf Eingriffe in die Individualrechte der Schüler gerichtet und lässt die Rechtsstellung des Schülers im Schulverhältnis, insbesondere dessen Zugehörigkeit zur Schule und Jahrgangsstufe unberührt (vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 ME 274/13 -, juris Rn. 7; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 1 Bs 306/04 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 -, juris Rn. 9; VG Hamburg…, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 15 E 2482/13 -, juris Rn. 10: kritisch: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 35 Rn. 141).Dies ist der Fall, wenn sich die getroffene Maßnahme als willkürlich erweist (Art. 3 Abs. 1 GG) oder - was vorliegend weder ersichtlich noch von der Antragstellerin vorgetragen worden ist - andere durch die Verfassung eingeräumte Rechtspositionen der Schüler oder Eltern unverhältnismäßig beeinträchtigt (…z.B. wenn der Bildungsanspruch des Schülers wegen überfüllter Klassen nicht mehr erfüllt werden kann, vgl. Avenarius, Schulrecht, 8. Auflage 2010, Kap. 16 Anm. 337, oder Gefahren für die körperliche Unversehrtheit des Schülers drohen, vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, NVwZ-RR 1995, 666; im Ergebnis ebenso: Bayerischer VGH Beschluss vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 30. August 2006 - 7 CE 06.2068 -, juris Rn. 15; VG Greifswald…, Beschluss vom 25. August 1999 - 4 B 1774/99 -, juris Rn. 11/12, die auf eine "unzumutbare" Beeinträchtigung der Schüler- oder Elternrechte abstellen).
- VG München, 12.09.2023 - M 3 E 23.4188
Aufnahme in Realschule
Hinsichtlich der Bildung der Klassen an Schulen und der hierbei höchstens zulässigen Schülerzahlen stehen den Eltern der hiervon betroffenen Schüler grundsätzlich keine verwaltungsgerichtlich durchsetzbaren Rechtsansprüche zu (BayVGH B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v.10.11.1981 - 7 CE 81 A. 2335 - juris).Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schaffung einer den Vorstellungen der Eltern entsprechenden Anzahl von Parallelklassen oder auf Einhaltung einer bestimmten Klassenstärke (BayVGH B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 10.09.2013 - 7 CS 13.1880
Bildung von Eingangsklassen von Grundschulen nur an einem von zwei Schulorten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BVerwG, B.v. 23.10.1978 - 7 CB 75/78 - DVBl 1979, 302; BayVGH, B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287 - BayVBl 1993, 185) ist mit der Verletzung von im Bereich der Schulorganisation grundsätzlich objektivem Recht eine Verletzung von subjektiven Rechten der Schüler oder ihrer Eltern nur dann verbunden, wenn sie dadurch unzumutbar beeinträchtigt werden. - VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 1 E 20.01974
Änderung des Auswahlverfahrens wegen der Corona-Pandemie bei der Zulassung zum …
Ein solches Antragsbegehren könnte auch unter dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur in einem besonderen Ausnahmefall Erfolg haben, nämlich dann, wenn eine bestimmte Regelung schlechterdings notwendig wäre, weil eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden kann, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spräche (vgl. BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - BayVBl 1999, 497 f.; B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ff.; BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 BVerwGE 146, 189; B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - BVerwGE 109, 258 ff.; BayVGH, B.v. 22.12.2016 - 6 CE 16.2303 - juris; B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris; B.v. 4.12.2002 - 3 CE 02.2797 - juris; B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287- BayVBl 1993, 185 ff.;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 14). - VG Ansbach, 23.06.2015 - AN 1 K 15.00764
Vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst zur 2. Qualifikationsebene
Unter dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann ein solches Abzielen des Antragsbegehrens nur in dem besonderen Ausnahmefall Erfolg haben, wenn eine bestimmte Regelung schlechterdings notwendig ist, weil eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden kann und einen hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.3.1999, 2 BvR 2131/95; Beschluss vom 25.10.1988, 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13.8.1999, 2 VR 1/99, BVerwGE 109, 258 ff.; BayVGH, Beschluss vom 17.9.2009, 3 CE 09.1383; Beschluss vom 4.12.2002, 3 CE 02.2797; Beschluss vom 7.12.1992, 7 CE 92.3287, BayVBl 1993, 185 ff.). - VGH Bayern, 12.02.2021 - 7 NE 21.434
Erfolgloser Eilantrag gegen die Streichung der Frühjahrsferien 2021
Der der Schulverwaltung insoweit eingeräumte Entscheidungsspielraum unterliegt nur einer begrenzten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.1992 - 7 CE 92.3287 - juris Rn. 13). - VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 1 E 11.01005
Einstellung als Polizeimeisteranwärterin; Polizeidiensttauglichkeit
Dieses auf eine Vorwegnahme der Hauptsache abzielende Antragsbegehren könnte indes - soweit realisierbar - auch unter dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur in einem besonderen Ausnahmefall Erfolg haben, nämlich dann, wenn eine bestimmte Regelung schlechterdings notwendig wäre, weil eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden kann, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spräche (vgl. BVerfG, B.v. 16.3.1999, 2 BvR 2131/95, BayVBl 1999, 497 f. = DVBl 1999, 1206 f.; B.v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69 ff. = BayVBl 1989, 207 ff. = NJW 1989, 827 f.; BVerwG, B.v. 13.8.1999, 2 VR 1/99, BVerwGE 109, 258 ff. = DVBl 2000, 487 ff. = NJW 2000, 160 ff.; BayVGH, B.v. 17.9.2009, 3 CE 09.1383; B.v. 4.12.2002, 3 CE 02.2797; B.v. 7.12.1992, 7 CE 92.3287, BayVBl 1993, 185 ff.;… Kopp/Schenke VwGO, 15. Aufl. 2007, § 123, RN 14). - VGH Bayern, 16.12.2021 - 7 CE 21.2926
Einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen zwangsweise Versetzung aus Ganztagsklasse …
Auch die zur Klassenbildung ergangene Grundsatzentscheidung des Senats vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 - (BayVBl 1993, 185) bzw. der die Klasseneinteilung und die Höchstschülerzahl betreffende Beschluss des Senats vom 31. März 1999 - 7 ZE 99.12 - (juris) sind zu anderen Konstellationen ergangen. - VG Augsburg, 10.08.2015 - Au 3 E 15.1046
Kein Recht auf bestimmte Klassenbildung von Eltern und Schülern
- VG Bayreuth, 02.09.2013 - B 3 S 13.604
Klasseneinteilung, Zuordnung zu einem Schulort; schulorganisatorische Maßnahmen …
- VG Hamburg, 09.08.2013 - 15 E 2975/13
Aufnahme eines Schülers in seine Wunschschule; Klassengröße; Härtefall
- VG München, 08.09.2022 - M 3 E 22.3975
Erfolgloser Eilantrag auf Einschulung in die 1. Klasse einer Grundschule in …
- VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
Einstellung als Steuersekretäranwärterin; gesundheitliche Eignung; nicht …
- VG Ansbach, 28.08.2013 - AN 1 E 13.01075
Einstellung als Steuersekretäranwärter; fehlende persönlich charakterliche …
- VG München, 21.12.2021 - M 5 K 21.3458
Rechtmäßigkeit der Streichung der Faschingsferien 2021
- VG Bayreuth, 02.09.2013 - B 3 S 13.605
Klasseneinteilung, Zuordnung zu einem Schulort; schulorganisatorische Maßnahmen …
- VG Ansbach, 09.08.2012 - AN 1 E 12.01198
Rückforderung von überzahlter Besoldung durch Aufrechnung
- VG Bayreuth, 24.02.2022 - B 5 E 22.121
Antrag auf einstweilige Einstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des …
- VG Ansbach, 08.10.2012 - AN 1 E 12.01475
Hinausschieben des Ruhestands; dienstliches Interesse; Mitwirkung des …
- VG Ansbach, 20.10.2011 - AN 1 E 11.01582
Gewährung von Anrechnungsstunden für Fachbetreuung an Gymnasien; Vorwegnahme der …
- VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 1 E 11.01215
Fehlende Anordnungsbefugnis; unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
- VG Augsburg, 27.09.2013 - Au 3 S 13.1458
Zuweisung zu einer anderen Schule; Mittelschulverbund
- VG Bayreuth, 02.09.2013 - B 3 S 13.607
Klasseneinteilung, Zuordnung zu einem Schulort; schulorganisatorische Maßnahmen …
- VG Bayreuth, 02.09.2013 - B 3 S 13.606
Klasseneinteilung, Zuordnung zu einem Schulort; schulorganisatorische Maßnahmen …
- VG Bayreuth, 02.09.2013 - B 3 S 13.603
Klasseneinteilung, Zuordnung zu einem Schulort; schulorganisatorische Maßnahmen …
- VG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 L 1789/01
Zuweisung eines Kindes in eine Schulklasse im Wege einer einstweiligen Anordnung; …
- VG Augsburg, 01.04.1993 - Au 2 K 92 A.1640
- VG München, 19.04.2023 - M 3 E 23.1073
Wechsel eines Deutsch-Grundkurses während des Schuljahres, Kein Rechtsanspruch …